Gestalten Sie die Grenzregion!
Mit Interreg sollen die Grenzräume ausgewogen entwickelt und grenzbedingte Nachteile überwunden werden. Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg von der ersten Projektideen zum eingereichten Förderantrag. Melden Sie sich gerne in der Geschäftsstelle der Hochrheinkommission.
Interreg fördert im Zeitraum 2021-2027 grenzüberschreitende Projekte in den Bereichen:
Welche grenzüberschreitenden Projekte gefördert werden können und woran ihr Erfolg gemessen wird, sehen Sie im Infoblatt „Ziele und Indikatoren“.
Das Programmgebiet von Interreg Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein erstreckt sich vom Hochrhein um den Bodensee bis nach Graubünden und Vorarlberg. Projektinteressierte aus den Landkreisen Lörrach und Waldshut sowie den Kantonen Aargau und Schaffhausen können mit Akteuren aus dem ganzen Gebiet kooperieren.
Achtung: Die Landkreise Lörrach und Waldshut sowie der Kanton Aargau liegen in zwei Interreg Programmräumen. Hier gehts zu Interreg Oberrhein.
Interreg-Projekte durchlaufen ein zweistufiges Antragsverfahren. Zunächst reichen die Projektpartner eine Skizze ihrer Idee ein, wird diese für die nächste Stufe zugelassen, folgt ein ausführlicher Antrag.
Projektskizzen können üblicherweise zwei Mal pro Jahr eingereicht werden. Bitte beachten Sie dazu die Terminangaben auf der Website von Interreg ABH.
Weitere Informationen zum Programm, zur Antragstellung und Projektumsetzung finden Sie auf der Website von Interreg Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein unter Dokumente.
Wir helfen Ihnen durch das zweistufige Antragsverfahren! Von der ersten Idee bis zum eingereichten Antrag können Sie gerne mit der Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen. Wir helfen bei der Antragstellung wie auch der Suche nach möglichen Projektpartnern auf der anderen Seite der Grenze. Wir freuen uns auf Ihre Ideen!
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