Förderung für Begegnunsprojekte

Der Be­geg­nungs­fonds der Hoch­rhein­kom­mis­si­on för­dert grenz­über­schrei­ten­de Pro­jek­te für die Men­schen der Re­gi­on

Menschliche Brücken bauen!

Der Begegnungsfonds der Hochrheinkommission bringt Menschen in der deutsch-​schweizerischen Grenzregion zusammen. Durch gemeinsamen Projekte lernen wir uns kennen, verstehen uns besser und gestalten unsere Region.

 

Eine Liste der geförderten Projekte finden Sie unter Begegnung.

Wie läuft was? Informationen zur Förderung

Welche Projekte sind denkbar? Lassen Sie sich von unseren Beispielen inspirieren!

Jugendarbeit: Sie leiten eine Jugendgruppe und planen eine interkulturelle Begegnung zwischen Jugendlichen im der Hochrheinregion.

Schulen: Sie als Lehrperson behandeln in der Schule das Thema Demokratie? Bei einem Besuch auf der anderen Rheinseite können Sie mit Ihrer Klasse erkunden, wie die Nachbarn Demokratie leben.

Vereine: Mit einem Brückenfest über den Rhein fördern Sie die Verständigung zwischen den Bürgern.

Umwelt-​ und Naturschutz: Eine Fachexkursion mit Vortrag soll Umweltgruppen grenzüberschreitend vernetzen.

Kultur: Für einen geplanten Kunstwettbewerb entlang der Grenze brauchen Sie finanzielle Hilfe für die Umsetzung.

Sport: Als Sportverein möchten Sie ein grenzüberschreitendes Sportfest mit binationalen Teams ausrichten.

Der Begegnungsfonds fördert verschiedene Projekte, Ihrer Phantasie sind (fast) keine Grenzen gesetzt! Wir freuen uns auf Ihre Ideen.

Welche Kriterien muss mein Projekt erfüllen?

Nutzen Sie unsere Checkliste! So sehen Sie schnell, ob Ihre Idee zum Begegnungsfonds passt. Die wichtigsten Kriterien sind:

  • Ihr Projekt muss grenzüberschreitend sein, also zwingend einen Partner in Deutschland und einen in der Schweiz haben.
  • Ihr Projekt muss einen direkten Bezug zur Hochrheinregion haben und im Gebiet der Hochrheinkommission (Landkreise Waldshut und Lörrach sowie die Kantone Aargau und Schaffhausen) angesiedelt sein.
  • Ihr Projekt bringt Menschen zusammen, vertieft grenzüberschreitende Begegnungen und fördert das gegenseitige Verständnis.
Checkliste "Passt meine Idee" zum Download

Wie hoch ist die Förderung?

Die Projekte werden mit maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt, die andere Hälfte müssen die Partner selbst tragen. Die Höchstsumme für eine Förderung liegt bei 2.500 Euro.

Wer kann Förderanträge stellen?

Für eine Förderung können sich Einzelpersonen, Gruppen, Vereine, Gemeinden, Schulen, Organisationen oder Verbände bewerben, die aus dem Gebiet der Hochrheinkommission kommen – also aus den Landkreisen Waldshut und Lörrach sowie den Kantonen Aargau und Schaffhausen.

Wann kann ich meinen Antrag einreichen?

Anträge können laufend eingereicht werden.

Bevor Sie eine Antrag einreichen:

  1. Nutzen Sie unsere Checkliste Passt meine Idee
  2. Melden Sie sich bei der Hochrheinkommission


Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Antragstellung. Bitte denken Sie daran, vor dem Projektstart Zeit für die Antragsprüfung und Genehmigung einzuplanen.

Wie reiche ich einen Antrag für den Begegnungsfonds ein?

Füllen Sie unser Formular für den Förderantrag aus. Schicken Sie das ausgefüllte und von beiden Partnern unterschriebene Antragsformular an info@hochrhein.org.

Alle Dokumente rund um Antragstellung, Projektdurchführung und Abrechnung beim Begegnungsfonds finden Sie unter „Dokumente zum Download“.

Was muss ich bei der Projektdurchführung beachten?

Nutzen Sie unsere Checkliste Projektdurchführung, so behalten Sie alle Vorgaben zur Öffentlichkeitsarbeit und der Abrechung im Blick.

Wo finden Sie noch Unterstützung für Ihr Projekt?

Interaktive Übersichtskarte über Kleinprojektefonds

Die Kollegen vom EURODISTRICT REGIO PAMINA haben eine Übersichtskarte über das Netzwerk von grenzüberschreitenden Kleinprojektefonds erstellt: